Brandschutz

Holzkonstruktionen halten im Brandfall oft länger als vergleichbare Stahlkonstruktionen, denn Stahl wird schnell weich und knickt dann. Ist die Holzkonstruktion mit Gipsplatten oder ähnlichen Materialien verkleidet, erhöht sich der Brandwiderstand deutlich. Auf diese Weise erfüllen in Holzrahmenbauweise errichtete Gebäude auch hohe gesetzliche Brandschutzanforderungen problemlos.

Deutschland hat weltweit mit die schärfsten Brandschutzanforderungen. Sie orientieren sich an der Größe und Höhe der Gebäude, teilen diese in sogenannte „Gebäudeklassen“ ein und definieren abhängig davon den Feuerwiderstand, den die einzelnen Bauteile leisten müssen. Alle Gebäude bis zur Hochhausgrenze und durch die Novelle im Februar 2021 darüber hinaus, dürfen in Holzbauweise erstellt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse und in anderen Ländern realisierte Projekte zeigen bereits, dass es geht. So wurde beispielsweise im kanadischen Vancouver ein Studentenwohnheim mit 18 Stockwerken komplett in Holzbauweise realisiert.

Zertifiziert für hochfeuerhemmende Bauteile

Wir gehören zu den wenigen Firmen in Deutschland, die nach der Musterbaurichtlinie für hochfeuerhemmende Bauteile zertifiziert sind. Wir sind also in der Lage, auch erhöhte Brandschutzanforderungen bei mehrgeschossigen Holzbauten sicher und normgerecht zu realisieren. Dieses Knowhow fließt natürlich in jedes arstekton-Haus ein. Die wesentlichen Brandschutzanforderungen für Häuser bis zur Gebäudeklasse 3 (Fußbodenoberkante der obersten Geschossdecke < 7 m) sind „F30 B feuerhemmend“ und „F90/F30 B feuerbeständig und feuerhemmend“.

Feuerhemmend

„F30 B feuerhemmend“ ist eine typische Anforderung an Außenwände und Dächer bei Doppel- und Reihenhäusern. Sie bedeutet, dass die geprüfte Konstruktion unter genormten Randbedingungen mit einer genormten Brandkurve dem Feuer 30 Minuten Widerstand leisten muss, bevor es versagt. Dabei dürfen die tragenden Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen.

Feuerbeständig und feuerhemmend

„F90/F30 B feuerbeständig und feuerhemmend“ ist eine typische Anforderung an Gebäudetrennwände bei Doppel- und Reihenhäusern. Sie bedeutet, dass die geprüfte Konstruktion unter genormten Randbedingungen mit einer genormten Brandkurve auf der einen Seite dem Feuer 30 Minuten und auf der anderen Seite 90 Minuten Widerstand leisten muss, bevor es versagt. Dabei dürfen die tragenden Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen.